Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín"

28.11.2024
Flagge der Tschechischen Republik
Das BMUV erhielt die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín".

Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín" mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.

Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.

Entsprechend den Regelungen des Paragrafen 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat BMUV die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beteiligen sich an den Verfahren. Bayern übernimmt die Federführung. 

Auf seiner Internetseite informiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über das Verfahren.

Hinweis:

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

28.11.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024
https://www.bmuv.de/ME11229
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